Stellungnahme des Seniorenrates des Landes Brandenburg zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG)
Der Seniorenrat des Landes Brandenburg lehnt den vorliegenden Referentenentwurf in seiner jetzigen Form ab. Statt einer dringend notwendigen Reform der Pflegeversicherung enthält der Entwurf zahlreiche Leistungseinschränkungen zulasten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Das Gesetz trägt daher aus unserer Sicht zu Unrecht die Bezeichnung „Pflegeneuordnungsgesetz“. Eine echte Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung ist nicht erkennbar.
Leistungskürzungen für Pflegebedürftige
Die vorgesehenen Änderungen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden dazu führen, dass künftig weniger Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in das Vertrauen der Versicherten in die soziale Pflegeversicherung dar.
Darüber hinaus ist die geplante Streichung des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 nicht nachvollziehbar. Gerade dieser Personenkreis ist auf niedrigschwellige Unterstützungsangebote angewiesen, um ein selbstbestimmtes Leben möglichst lange aufrechterhalten zu können.
Besonders kritisch sehen wir die geplante Einbeziehung des Entlastungsbetrages von derzeit 131 Euro monatlich in ein neues Sachleistungsbudget. Der Entlastungsbetrag ist eine der wenigen Leistungen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unmittelbar und unbürokratisch zugutekommt. Seine faktische Abschaffung würde für viele Betroffene einen spürbaren Verlust an Lebensqualität und Selbstständigkeit bedeuten. Anstatt bewährte Unterstützungsleistungen zu schwächen, müssen diese erhalten und weiter ausgebaut werden. Es darf nicht sein, dass dringend benötigte Entlastungsangebote den Sparzwängen der Pflegeversicherung zum Opfer fallen.
Der Wegfall des Entlastungsbetrages beim Pflegegrad 1und darüber hinaus untergräbt die gerade eingeführte Neureglung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe im Land Brandenburg.
Auch die vorgesehene Regelung, wonach bei den Pflegegraden 2 und 3 das Pflegegeld erst nach drei Monaten in voller Höhe ausgezahlt werden soll, bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betroffenen und deren Familien. Darüber hinaus werden neue bürokratische Hürden aufgebaut, die das gesamte Abrechnungssystem verkomplizieren.
Zusätzliche Belastungen in der stationären Pflege
Kritisch bewerten wir ebenfalls die geplante Änderung bei den Leistungszuschlägen in der vollstationären Pflege. Die zeitliche Streckung der Zuschläge, mit denen die Pflegekassen einen Teil des pflegebedingten Eigenanteils übernehmen, führt dazu, dass Heimbewohnerinnen und Heimbewohner über längere Zeit höhere Kosten tragen müssen. Bereits heute sind etwa 40 % von Ihnen auf staatliche Leistungen, wie „Hilfe zur Pflege“ und Grundsicherung angewiesen. Bei den Pflegekassen eingesparte Kosten treiben unweigerlich die Sozialausgaben der Kommunen hoch.
Angesichts der bereits heute extrem hohen Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen ist diese Maßnahme sozialpolitisch nicht vertretbar.
Verschlechterungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft und entlasten das professionelle Pflegesystem in erheblichem Umfang. Umso unverständlicher ist die geplante Einschränkung der Verhinderungspflege, die künftig nur noch in Notfällen genutzt werden kann.
Ebenso lehnen wir die vorgesehene Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ab. Diese Maßnahme erhöht das Risiko von Altersarmut und sendet ein falsches Signal an Menschen, die oft über Jahre hinweg Verantwortung für die Pflege von Familienmitgliedern übernehmen.
Fehlende Stärkung von Prävention und Rehabilitation
Der Entwurf bleibt zudem hinter den Ankündigungen der Bundesregierung zurück, Prävention und Rehabilitation stärker zu fördern. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, hinauszuzögern oder Pflegebedürftigen ein längeres selbstständiges Leben zu ermöglichen.
Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wäre eine konsequente Stärkung präventiver und rehabilitativer Angebote ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Pflegeversicherung.
Fazit
Der Seniorenrat des Landes Brandenburg appelliert an den Gesetzgeber, den vorliegenden Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten und eine echte, ausgewogene Strukturreform der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen.
Eine nachhaltige Reform muss die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen und die Solidarität innerhalb der Pflegeversicherung stärken.
Die Herausforderungen der Pflegeversicherung dürfen nicht durch Leistungskürzungen und Mehrbelastungen für diejenigen gelöst werden, die bereits heute in besonderem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige verdienen Verlässlichkeit, Anerkennung und eine zukunftsfeste Absicherung – keine weiteren Einschnitte in ihre Leistungsansprüche.






