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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsausführungsgesetzes im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Der Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V. stimmt dem Vorschlag zur "Änderung des Betreuungsführungsgesetzes im Land Brandenburg" zu, da dieses dem Ziel einer besseren Umsetzung von Artikel 12 der UN-Behindertenkonvention dient und dem Gebot der Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderung und damit auch vieler Menschen im höheren Seniorenalter, für die eine Betreuungsanweisung erforderlich ist, entspricht. Wichtig ist hierbei auch, dass das Gesetz in eine erweiterte Unterstützung im Vorfeld bzw. zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung vorsieht.

 

Auch der Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Grundausstattung für die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine sowie die Qualitätssicherung in diesen Bereich trifft auf Zustimmung.

 

Eine verbindliche und verpflichtende Förderung von derart grundlegenden Säulen in unserer Sozialpolitik halten wir genauso für dringend erforderlich wie auch eine regionale Strukturierung und Qualitätssicherung der Arbeit durch Arbeitsgemeinschaften.

 

Die Gesetzesänderung verbessert somit die Situation der Bürgerinnen und Bürger, die auf eine Unterstützung in Form einer Betreuungsweisung angewiesen sind, erhöht die Qualität in diesem Bereich und kann gleichzeitig auch zur Vermeidung derartiger Weisungen führen. Sie wird daher von uns allen befürwortet.

 

 

 

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Veröffentlichung

Mi, 07. September 2022

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