Seniorenrat des Landes Brandenburg begrüßt die Einberufung einer Pflegestrukturkommission

Pflege muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden

 

Das Bundeskabinett hat eine 13-köpfige Pflegestrukturkommission einberufen, um Vorschläge für eine nachhaltige Pflegeversorgung zu erarbeiten und um endlich eine Strukturreform anzugehen.

Der Seniorenrat des Landes Brandenburg begrüßt diese seit langem überfällige Entscheidung.

In Anlehnung an die vorliegende Stellungnahme der BAGSO  (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) und aus dem Blickwinkel der Älteren des Landes Brandenburg möchten wir auf nachfolgende Aspekte und Erfordernisse hinweisen.

Generell vertritt der Seniorenrat des Landes Brandenburg die Meinung, dass eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung nicht durch massive Leistungskürzungen erreicht werden kann.

Vielmehr müssen Prävention und Frührehabilitation, die Stärkung der häuslichen Pflege und eine gerechte, gesamtgesellschaftliche Lastenverteilung im Vordergrund stehen. Die zukünftige Verantwortung der Kommunen im Prozess der Pflege ist grundsätzlich zu diskutieren und zu bewerten.

 

Was ist uns wichtig:

1. Ergänzung der Pflegestrukturkommission  durch die Expertise von Pflegeeinrichtungen und Trägern
Als Interessenvertreter der Älteren hätten wir erwartet, dass in der Pflegestrukturkommisson auch diejenigen vertreten sind, die tagtäglich Verantwortung für die pflegerische Versorgung übernehmen. Wissenschaftliche Expertise ist wichtig, reiche allein aber nicht aus. Eine Nachnominierung weiterer Mitglieder wäre wünschenswert.

 

2.  Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation
Das Vermeiden oder Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit ist entscheidend für das möglichst lange Verbleiben im vertrauten Wohnumfeld, für eine hohe Lebensqualität im Alter und eine finanzierbare Pflegeversicherung. Hierfür braucht es eine Ausweitung bedarfsgerechter Angebote der Prävention und Rehabilitation. 
Gerade der PG 1 mit dem gewährten Entlastungsbeitrag hatte dabei bisher eine wichtige Funktion.
Die vorgesehene Streichung des Entlastungsbeitrags bei PG 1 sehen wir als Fehler an.

 

3. Stärkung der Kommunen vor Ort, Verallgemeinerung der Erfahrungen aus dem Brandenburger Erfolgsmodell „Pflege vor Ort“ 
Eine bedarfsgerechte Versorgung erfordert eine stärkere Steuerungs- und Gestaltungsverantwortung der Kommunen sowie den gezielten Ausbau von Angeboten der Altenhilfe und lokaler Beratungsnetzwerke. Brandenburg hat mit dem Modellprojekt "Pflege vor Ort" gezeigt, wie es gehen kann. Eine bundesweite Verallgemeinerung der Erfahrungen, eine Verstetigung des Projektes und die Zusammenführung mit der im Pflegeneuordnungsgesetz genannte Arbeitsrichtung „Pflegebegleitung“ wäre wünschenswert.

 

4. Häusliche Pflege und ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe stärken
Als tragende Säule des Pflegesystems muss die häusliche Pflege gestärkt werden. Kürzungen und Einschnitte bei den Leistungen und den Entlastungsmöglichkeiten müssen vermieden bzw. korrigiert werden. Die zu Pflegenden sollten immer in Einheit mit den die Pflege leistenden Angehörigen  gesehen werden. Auch letztere brauchen unsere Hilfe und Entlastung.
Die in Brandenburg gestärkte ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, insbesondere für niedrigschwellige Unterstützungsbedarfe und soziale Teilhabe besitzt eine herausragende Bedeutung. Jede gesetzliche Regelung zur Pflege muss dem Ehrenamt als wichtigem Akteur notwendige Rahmenbedingungen sichern.

 

5. Sozialverträgliche Finanzierung ohne Tabus diskutieren
Unbedingt vermieden werden sollte, dass Ältere nach einem langen Berufsleben plötzlich beim Eintreten einer Pflegebedürftigkeit zum Bittsteller beim Sozialamt werden. 
Für eine gerechte Lastenverteilung ist die Leistungsfähigkeit des Einzelnen zu berücksichtigen. Reine Lastenverschiebungen, wie zum Beispiel beim Eigenbeitrag bei Heimunterbringung  in Richtung  Sozialhilfe, müssen vermieden werden. Für gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen Bund und Länder Verantwortung übernehmen und öffentliche Mittel bereitstellen. Das kann bei Heimunterbringung beispielsweise die Herauslösung der Investitionskosten und der Ausbildungsumlage aus dem zu leistenden Eigenbeitrag hin zur öffentlichen Hand bedeuten.
Ohne Tabu ist auch der Einstieg in eine solidarische Pflegeversicherung zu prüfen. Diese sollte die pflegebedingten Kosten vollständig übernehmen und die Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung aufheben.

 

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Veröffentlichung

Fr, 16. Oktober 2026

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