Potsdam, den 02.11.2011
Presseerklärung
Der Brandenburger Seniorenrat steht dem am 20. Oktober im Deutschen Bundestag vorgelegten Regierungsentwurf eines Familienpflegezeitgesetzes sehr kritisch gegenüber. Der Gesetzentwurf entspricht nicht den Bedürfnissen und der Lebenswirklichkeit von Menschen, die Berufstätigkeit und Pflegetätigkeit miteinander verbinden wollen und müssen.
Der Gesetzentwurf belastet einseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er sieht vor, dass pflegende Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit für längstens zwei Jahre reduzieren können und ihnen 75% des letzten Bruttogehalts gezahlt werden. Kehrt der pflegende Angehörige nach zwei Jahren wieder in die Vollbeschäftigung zurück, werden ihm, wie in der Altersteilzeit, für weitere zwei Jahre nur 75% vergütet. Sein Ausfallrisiko muss er durch eine private Versicherung ohne Beteiligung der Arbeitgeber abdecken.
Für die pflegenden Angehörigen besteht auf die im Gesetz festgelegten Familienpflegezeiten kein Rechtsanspruch. Es liegt im Ermessen der Arbeitgeber, ob Beschäftigte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können.
Wir sehen hier zusätzlich die Gefahr, dass insbesondere in strukturschwachen Gebieten und für kleine Gewerbebetriebe sowohl für das Unternehmen als auch für die pflegenden Angehörigen kaum eine Chance besteht, von den Möglichkeiten des Familienpflegezeitgesetzes Gebrauch zu machen.
Wir haben derzeit in Deutschland ca. 1,6 Millionen pflegebedürftige Menschen, die in ihrer Häuslichkeit von Angehörigen versorgt werden.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Bundesregierung an Stelle dieses Gesetzes, endlich die im Zuge der demografischen Entwicklung nötige und in Koalitionsaussagen versprochene Pflegereform anpackt. Die in der Pflegegesetzgebung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) schon bestehenden Regelungen müssen der Lebenswirklichkeit angepasst und weiterentwickelt werden. Insbesondere warten pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz auf die Festschreibung des von Experten seit langem erarbeiteten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, von dem sie sich eine gerechte Einstufung in eine Pflegestufe erhoffen.
Prof. Dr. Sieglinde Heppener
Vorsitzende
Presseinformation herunterladen: 2011 Presseerklärung Familienpflegezeitgesetz
Potsdam, 18.10.2011
Presseinformation
Regionalkonferenzen zur Seniorenpolitik starten am Freitag, 21.10.2011, in Eberswalde
Das Brandenburgische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) und der Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V. führen im Oktober und November 2011 fünf Regionalkonferenzen zur Seniorenpolitik durch. Start ist am kommenden Freitag, 21. Oktober, in Eberswalde. Dabei wird Sozialminister Günter Baaske das neue seniorenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung vorstellen.
In 40 Maßnahmen werden darin neue Instrumente geschaffen sowie bewährte fortgeschrieben. Baaske: „Eine gute Seniorenpolitik kann nur gelingen, wenn Maßnahmen verschiedener Akteure sinnvoll ineinander greifen.“ Die Maßnahmen sollen bis 2014 realisiert werden, aber schon während dieser Zeit und auch danach fortgeschrieben werden.
Die Inhalte dieses Paketes werden in den Regionalkonferenzen engagierten Seniorinnen und Senioren, Vereinen und Verbänden sowie Einrichtungen der Seniorenarbeit und Interessenvertretungen vorgestellt.
Eine dieser Maßnahmen ist auch die Untersuchung zur Aktualität und Wirkung der Seniorenpolitischen Leitlinien. Das Ergebnis dieser Evaluation wird in den Konferenzen vom Institut für Pflege- und Gesundheitswissenschaften Berlin vorgestellt.
Die Regionalkonferenz findet am 21.10.2011 von 10.00 bis 14.30 Uhr im Konferenzsaal des Familiengartens Eberswalde statt. Sie richtet sich an die Landkreise Barnim und Uckermark.
Weitere Regionalkonferenzen werden am 28.10. in Neuruppin, am 01.11. in Cottbus, am 03.11. in Brandenburg/Havel und am 25.11. in Storkow stattfinden.
Für Rückfragen:
Rüdiger Klocke
Projektkoordinator
Zepernicker Str. 69c
16321 Bernau
Tel.: 03338-709909
mail: rueklocke@t-online.de
Mit freundlichen Grüßen
Erika Krebs-Wenzel
Pressesprecherin
Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V.
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